Miethausverwaltung

Auszug .....

  • Abschluss von Mietverträgen im Namen und Auftrag des Eigentümers.
  • Entgegennahme der Mietzahlungen sowie treuhänderische Verwaltung
       von Kautionen.

  • Bearbeitung bei Mieterwechsel: Übergabe der Wohnung, Erteilung von
       Reparaturaufgaben u.s.w.

  • Aufstellung und Überwachung der Hausordnung
  • Abrechnung für Mieter und Eigentümer

  • Einstellung von Hilfskräften (Hausmeister und dgl.)
  • Quartalsweise Besprechung aller Fragen und Wünsche
       mit dem Eigentümer

    Verwaltung des Sondereigentums

    Die Sondereigentumsverwaltung hat einen ähnlichen Umfang wir die Mietverwaltung erfordert aber eine seperate Beauftragung.